1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen MVP Gastro GmbH, Venloer Straße 5-7, 50672 Köln, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: MVP Gastro GmbH, Venloer Straße 5-7, 50672 Köln, DE
Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.
2. Vertragsschluss
Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.
3. Ticket Form
Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).
Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.
Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.
Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
Tickets dürfen weitergegeben werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:
Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.
Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.
Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.
Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.
Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.
Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung
Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.
8. Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.
Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.
Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Buchungen über den Ticket- und Reservierungsshop Santas Weihnachtsmarkt im MediaPark Köln
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Buchungen von Leistungen und Reservierungen, die über den Online-Buchungsshop des Veranstalters oder über von ihm beauftragte Buchungsplattformen (z. B. vivenu) vorgenommen werden.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Buchungen von
• Weihnachtsessen,
• Rooftop-Lounge,
• Eisstockschießen,
• Gruppen- und Firmenveranstaltungen,
• gastronomischen Zusatzleistungen,
• Erlebnisangeboten,
• Gutscheinen (soweit angeboten)
• sowie sämtlichen weiteren vom Veranstalter angebotenen buchbaren Leistungen.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Veranstalter
Vertragspartner ist der im jeweiligen Buchungsprozess bezeichnete Veranstalter.
Soweit im Buchungsprozess nichts Abweichendes angegeben ist:
MVP Gastro GmbH
(Anschrift, Handelsregister, USt-IdNr. und weitere Pflichtangaben ergeben sich aus dem Impressum.)
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:
Kunde
Jede natürliche oder juristische Person, die eine Buchung vornimmt.
Buchung
Der verbindliche Abschluss eines Vertrages über eine bestimmte Leistung zu einem festgelegten Termin und innerhalb eines festgelegten Zeitfensters.
Reservierung
Die zeitlich begrenzte Bereitstellung einer gebuchten Leistung.
Leistung
Sämtliche durch den Veranstalter angebotenen Veranstaltungen, gastronomischen Angebote, Reservierungen, Erlebnisangebote sowie sonstigen buchbaren Leistungen.
Zeitfenster
Der bei der Buchung verbindlich vereinbarte Zeitraum, innerhalb dessen die jeweilige Leistung genutzt werden kann.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen im Buchungssystem stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt erst mit Zugang der elektronischen Buchungsbestätigung zustande.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, Buchungen aus sachlichem Grund abzulehnen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Buchungssystem zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsarten.
(4) Der Anspruch auf die gebuchte Leistung entsteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.
§ 6 Buchungsbestätigung
Nach erfolgreicher Buchung erhält der Kunde eine elektronische Buchungsbestätigung.
Diese ist beim Einlass auf Verlangen digital oder in Papierform vorzulegen.
Der Veranstalter ist berechtigt, zur Identitätsprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen.
§ 7 Kein Widerrufsrecht
Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum erbracht werden.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 8 Verbindlichkeit der Buchung
(1) Mit Zustandekommen des Vertrages ist die Buchung verbindlich.
(2) Ein Anspruch auf Stornierung, Rücktritt, Umbuchung oder Änderung einer Buchung besteht nach Vertragsschluss nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(3) Der Veranstalter kann im Einzelfall freiwillig einer Vertragsänderung zustimmen. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
(4) Aus einer einmal gewährten Ausnahme oder Kulanzentscheidung können für zukünftige Fälle keine Ansprüche hergeleitet werden.
§ 9 Zeitfenster und Nutzung der gebuchten Leistung
(1) Mit der Buchung erwirbt der Kunde das Recht, die gebuchte Leistung ausschließlich innerhalb des gebuchten Zeitfensters in Anspruch zu nehmen.
(2) Das gebuchte Zeitfenster verlängert sich weder bei verspätetem Erscheinen noch aus sonstigen, in der Person des Kunden liegenden Gründen.
(3) Erscheint der Kunde verspätet, kann die gebuchte Leistung ausschließlich innerhalb der verbleibenden Restzeit des gebuchten Zeitfensters genutzt werden.
(4) Ein Anspruch auf Verlängerung der Buchungsdauer, Ersatzzeiten oder Erstattung nicht genutzter Zeitanteile besteht nicht.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, unmittelbar nach Ablauf des gebuchten Zeitfensters die gebuchte Fläche oder Leistung für nachfolgende Buchungen bereitzustellen.
§ 10 Besondere Bestimmungen für Weihnachtsessen
(1) Das Weihnachtsessen findet zu den im Buchungsprozess angegebenen Zeiten in einem saisonalen Veranstaltungszelt auf dem Veranstaltungsgelände statt.
(2) Bei den angebotenen Speisen kann es sich – je nach Veranstaltungstag oder Angebot – um ein Buffet, ein Menü oder eine vergleichbare gastronomische Leistung handeln. Art und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Buchungsprozess.
(3) Sämtliche gastronomischen Leistungen werden ausschließlich innerhalb des gebuchten Zeitfensters erbracht.
(4) Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Reservierungsdauer, Anpassung des gastronomischen Ablaufs oder Nachholung nicht in Anspruch genommener Leistungen.
(5) Eine Reduzierung der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Buchungspreises.
(6) Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters und nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.
(7) Der Veranstalter ist berechtigt, Speisen, Getränke oder Bestandteile des gastronomischen Angebots durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern dies aus organisatorischen, saisonalen oder lieferbedingten Gründen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.
§ 11 Besondere Bestimmungen für Rooftop-Lounge und Eisstockschießen
(1) Die Nutzung der Rooftop-Lounge sowie der Eisstockbahnen erfolgt ausschließlich innerhalb des gebuchten Zeitfensters.
(2) Nach Ablauf des gebuchten Zeitfensters endet das Nutzungsrecht automatisch, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung bedarf.
(3) Verspätetes Erscheinen verlängert die gebuchte Nutzungsdauer nicht.
(4) Soweit aus Sicherheits-, Witterungs- oder organisatorischen Gründen erforderlich, ist der Veranstalter berechtigt, gleichwertige Bereiche oder Bahnen zuzuweisen.
(5) Ein Anspruch auf eine bestimmte Eisstockbahn, einen bestimmten Loungebereich oder einen bestimmten Standort besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 12 Teilnehmerzahl, Reservierungen und Platzzuweisung
(1) Grundlage der Reservierung ist die bei der Buchung angegebene Teilnehmerzahl.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, die Platzierung der Gäste nach dem jeweiligen Belegungs-, Sicherheits- und Betriebskonzept vorzunehmen.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze, bestimmte Tische, bestimmte Bereiche oder eine bestimmte Raumaufteilung besteht nicht.
(4) Der Veranstalter kann Tische, Sitzplätze oder Veranstaltungsbereiche aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder betrieblichen Gründen ändern, sofern dadurch die gebuchte Leistung insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(5) Geschlossene Gesellschaften oder exklusive Bereiche bestehen nur, wenn diese ausdrücklich Bestandteil der Buchung sind.
§ 13 Veranstaltungscharakter und Witterung
(1) Die angebotenen Leistungen finden auf einem Weihnachtsmarkt statt und sind Bestandteil einer saisonalen Freiluftveranstaltung mit teilweise überdachten Veranstaltungsbereichen.
(2) Der Charakter der Veranstaltung wird insbesondere geprägt durch winterliche Temperaturen, saisonale Dekoration, Musik, Besucheraufkommen sowie veranstaltungsübliche Geräusche.
(3) Diese Umstände stellen keinen Mangel der gebuchten Leistung dar.
(4) Wintertypische Witterungsverhältnisse wie Kälte, Regen, Schnee, Wind oder vergleichbare Einflüsse berechtigen grundsätzlich nicht zum Rücktritt, zur Umbuchung oder zur Erstattung.
§ 14 Veranstaltungszelt (Elfenhaus)
(1) Das Weihnachtsessen findet in einem saisonalen Veranstaltungszelt statt.
(2) Trotz geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung des Raumklimas kann insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen keine durchgehend gleichmäßige Raumtemperatur gewährleistet werden, wie sie in dauerhaft errichteten Gebäuden üblich ist.
(3) Die Gäste werden gebeten, ihre Kleidung den winterlichen Witterungsverhältnissen anzupassen.
(4) Die vorstehenden Umstände stellen keinen Mangel der gebuchten Leistung dar.
§ 15 Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
(1) Den Anweisungen des Veranstalters sowie des eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
(2) Der Veranstalter kann Personen den Zutritt verweigern oder sie von der Veranstaltung ausschließen, wenn
• die Sicherheit anderer Gäste gefährdet wird,
• erhebliche Störungen des Veranstaltungsablaufs zu erwarten sind oder eintreten,
• gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder diese AGB verstoßen wird,
• eine erhebliche Alkoholisierung oder ein vergleichbarer Zustand vorliegt.
(3) Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.
§ 16 Hausrecht
(1) Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände sowie in sämtlichen buchbaren Bereichen wird durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte ausgeübt.
(2) Den Anweisungen des Veranstalters, des Servicepersonals, der Security sowie sonstiger beauftragter Personen ist Folge zu leisten.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Gästen den Zutritt zu verweigern oder sie von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies insbesondere aus Sicherheitsgründen, aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsablaufs erforderlich ist.
(4) Ein Anspruch auf Erstattung des Buchungspreises besteht in diesen Fällen nicht, sofern der Ausschluss vom Kunden zu vertreten ist.
§ 17 Mitgebrachte Speisen, Getränke und Gegenstände
(1) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in die gastronomischen Bereiche ist grundsätzlich nicht gestattet.
(2) Hiervon ausgenommen sind medizinisch notwendige Lebensmittel oder Getränke sowie Säuglings- und Kleinkindnahrung.
(3) Das Mitführen gefährlicher Gegenstände, Waffen, pyrotechnischer Gegenstände sowie sonstiger Gegenstände, die den Veranstaltungsbetrieb oder die Sicherheit gefährden können, ist untersagt.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Gegenstände sicherzustellen oder deren Mitnahme auf das Veranstaltungsgelände zu untersagen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 18 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
(5) Für Garderobe, Kleidung, Wertgegenstände, Gepäck oder sonstige persönliche Gegenstände der Gäste übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 19 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet für sämtliche von ihm, seinen Begleitpersonen oder sonstigen Teilnehmern schuldhaft verursachten Schäden an Einrichtungen, Mobiliar, Dekorationen, technischen Anlagen oder sonstigem Eigentum des Veranstalters.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, entstandene Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
§ 20 Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen
(1) Muss eine Veranstaltung oder einzelne Leistungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitslagen oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände ganz oder teilweise abgesagt, unterbrochen oder wesentlich geändert werden, richtet sich die Abwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienst- oder Folgekosten, bestehen – soweit gesetzlich zulässig – nicht.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Programmpunkte, Attraktionen oder Veranstaltungsbereiche aus sachlichem Grund anzupassen oder durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 21 Bild- und Videoaufnahmen
(1) Auf dem Veranstaltungsgelände können Foto-, Film- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
(2) Diese Aufnahmen können zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur Eigenwerbung des Veranstalters verwendet werden.
(3) Dabei werden die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Kunsturhebergesetzes (KUG), beachtet.
(4) Personenbezogene Nahaufnahmen erfolgen nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
§ 22 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet.
Diese ist Bestandteil des Online-Buchungsangebotes und jederzeit abrufbar.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters.
§ 24 Reklamationen
(1) Offensichtliche Beanstandungen hinsichtlich der gebuchten Leistung sind dem Veranstalter oder seinem Personal unverzüglich vor Ort mitzuteilen, damit – soweit möglich und zumutbar – Abhilfe geschaffen werden kann.
(2) Unterbleibt eine unverzügliche Mitteilung, obwohl diese möglich und zumutbar gewesen wäre, können hieraus resultierende Ansprüche ausgeschlossen oder gemindert sein, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sonstige Beanstandungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Durchführung der gebuchten Leistung in Textform gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
§ 25 Gutscheine, Aktionscodes und Rabattaktionen
(1) Sofern der Veranstalter Gutscheine, Geschenkgutscheine, Rabattcodes oder Aktionscodes anbietet, gelten die jeweils veröffentlichten Einlösebedingungen.
(2) Eine Barauszahlung oder Verzinsung von Gutscheinwerten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Gutscheine und Rabattcodes dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet werden.
(4) Bei Missbrauch oder Manipulationsversuchen ist der Veranstalter berechtigt, Gutscheine oder Rabattcodes zu sperren oder deren Einlösung abzulehnen.
§ 26 Buchungsbestätigung
(1) Nach erfolgreicher Buchung erhält der Kunde eine elektronische Buchungsbestätigung.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass die Vorlage der Buchungsbestätigung sowie eines geeigneten Identitätsnachweises zu verlangen.
(3) Kann die Buchungsberechtigung nicht nachgewiesen werden, kann der Einlass bis zur Klärung verweigert werden.
§ 27 Übertragung von Buchungen
(1) Sofern für einzelne Leistungen nichts Abweichendes geregelt ist, können Buchungen auf andere Personen übertragen werden.
(2) Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Buchungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Buchungen zurückzuweisen oder zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen unzulässigen gewerblichen Weiterverkauf bestehen.
§ 28 Jugendschutz
(1) Für den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände sowie den Ausschank alkoholischer Getränke gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Alkoholische Getränke werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abgegeben.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zweifeln über das Alter die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments zu verlangen.
(4) Kann ein entsprechender Altersnachweis nicht erbracht werden, kann die Abgabe alkoholischer Getränke verweigert werden.
§ 29 Mitführen von Tieren
(1) Das Mitführen von Hunden und sonstigen Haustieren auf dem Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich gestattet.
(2) Tiere sind jederzeit so zu führen, dass andere Besucher weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden. Hunde sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände an einer geeigneten Leine zu führen.
(3) Verunreinigungen durch Tiere sind vom Tierhalter unverzüglich zu beseitigen.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, Tieren oder deren Haltern den Zutritt zu verweigern oder sie des Geländes zu verweisen, wenn von ihnen Gefahren, erhebliche Störungen oder Belästigungen ausgehen.
(5) Assistenzhunde im Sinne der gesetzlichen Vorschriften bleiben von etwaigen Einschränkungen unberührt.
§ 30 Rauchverbot
(1) In sämtlichen Bereichen, in denen gesetzliche Rauchverbote gelten oder entsprechende Hinweise angebracht sind, ist das Rauchen untersagt.
(2) Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet.
(3) Dies gilt entsprechend für E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte.
§ 31 Jugendschutz
(1) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Der Ausschank sowie der Verkauf alkoholischer Getränke erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Das Veranstalterteam sowie sämtliche Standbetreiber sind berechtigt, im Zweifel einen Altersnachweis zu verlangen.
(3) Die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen unter dem gesetzlich zulässigen Mindestalter ist untersagt.
(4) Erziehungsberechtigte sowie erziehungsbeauftragte Personen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
(5) Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
§ 32 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
(1) Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter sowie durch von ihm beauftragte Unternehmen Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt.
(2) Die Aufnahmen können insbesondere zur Berichterstattung, Dokumentation sowie für die Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen in Printmedien, Fernsehen, Rundfunk, auf Internetseiten, Social-Media-Kanälen sowie sonstigen digitalen und analogen Medien genutzt werden.
(3) Besucher können im Rahmen von Übersichts-, Stimmungs- oder Veranstaltungsaufnahmen erkennbar abgebildet werden. Der Veranstalter achtet hierbei auf die berechtigten Interessen der betroffenen Personen.
(4) Soweit einzelne Besucher gezielt porträtiert oder interviewt werden sollen, erfolgt dies grundsätzlich nur nach entsprechender Zustimmung.
(5) Besucher, die nicht aufgenommen werden möchten, können sich jederzeit an das Produktionsteam oder den Veranstalter wenden. Soweit technisch und organisatorisch möglich, wird hierauf Rücksicht genommen.
§ 33 Hausrecht und Weisungsbefugnis
(1) Der Veranstalter übt während der gesamten Veranstaltungsdauer das Hausrecht aus.
(2) Den Anweisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeitenden, des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei, des Rettungsdienstes sowie sonstiger von ihm beauftragter Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
(3) Personen, die gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstoßen oder den ordnungsgemäßen Veranstaltungsablauf erheblich beeinträchtigen, können ohne Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
(4) Im Falle eines Platzverweises kann der Veranstalter ein Hausverbot für die gesamte Veranstaltungsdauer aussprechen.
§ 34 Haftung des Veranstalters
(1) Der Besuch des Weihnachtsmarktes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Für Garderobe, Kleidung, Gepäck, Wertgegenstände oder sonstige persönliche Gegenstände der Besucher übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 35 Höhere Gewalt
(1) Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitslagen, Naturereignissen, extremen Witterungsverhältnissen, technischer Ausfälle oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände ganz oder teilweise abgesagt, unterbrochen oder eingeschränkt werden, entstehen hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Programmpunkte, Attraktionen, Öffnungszeiten oder einzelne Angebote aus sachlichen Gründen zu ändern oder entfallen zu lassen.
(3) Bereits erworbene Eintritts- oder Nutzungsberechtigungen für gesondert kostenpflichtige Angebote richten sich hinsichtlich einer etwaigen Rückerstattung nach den jeweils hierfür geltenden Bedingungen.
§ 36 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verarbeitet.
(2) Nähere Informationen über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters, die auf der Internetseite des Veranstalters abrufbar ist und auf Wunsch auch in anderer geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird.
(3) Soweit für einzelne Angebote oder Leistungen eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese vor der jeweiligen Datenverarbeitung eingeholt.
§ 37 Änderungen der Veranstaltung
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten Gründen Änderungen hinsichtlich Öffnungszeiten, Programmablauf, Standanordnung, Attraktionen, gastronomischem Angebot oder sonstigen Veranstaltungsbestandteilen vorzunehmen.
(2) Derartige Änderungen begründen grundsätzlich keine Ansprüche der Besucher auf Schadensersatz oder Erstattung von Eintritts- oder Nutzungsentgelten, soweit gesetzlich zulässig.
§ 38 Beschwerden und Streitbeilegung
(1) Beanstandungen sollten unverzüglich während des Veranstaltungsbesuchs gegenüber dem Veranstalter oder dessen Mitarbeitenden angezeigt werden, damit eine zeitnahe Abhilfe geprüft werden kann.
(2) Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird von der Europäischen Kommission nicht mehr betrieben. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 39 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 40 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB der Sitz des Veranstalters.
(3) Sollten diese AGB in mehreren Sprachen bereitgestellt werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
(4) Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für den Besuch des Weihnachtsmarktes in ihrer jeweils veröffentlichten Fassung.
